Schaden am Eigenheim: Was Versicherungsnehmer im Schadensfall beachten müssen

Ein Wasserschaden, ein Brand, ein Sturm oder ein Hagelschaden am eigenen Haus oder an der eigenen Wohnung ist meist mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden. Für Betroffene stellt sich dabei die Frage, was im Schadensfall zu tun ist und noch wichtiger, ob die Versicherung den entstandenen Schaden tatsächlich bezahlt. Dabei kann nicht nur die Höhe des Schadens zum Problem werden. Auch Fristen, Obliegenheiten und die Frage, wann und wie eine Reparatur oder Wiederherstellung durchgeführt werden muss, können entscheidend sein. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (7 Ob 88/26f) zeigt, dass insbesondere auf Wiederherstellungsfristen ein genaues Auge geworfen werden sollte.
Schaden am Eigenheim Versicherungsfall

Wie die Abwicklung eines Schadensfalls abläuft und was dabei zu beachten ist

Nach einem Schaden am Eigenheim sollte dieser möglichst genau dokumentiert und der Versicherung entsprechend den Versicherungsbedingungen unverzüglich gemeldet werden.

Je nach Art des Schadens können außerdem Sofortmaßnahmen erforderlich sein, um weitere Schäden zu verhindern – etwa die Beseitigung der Ursache eines Wasseraustritts oder die Sicherung beschädigter Gebäudeteile nach einem Brand, Sturm oder Hagel. 

Dabei ist zwischen solchen Sofortmaßnahmen und der späteren endgültigen Sanierung zu unterscheiden. 

Fotos, Videos, Rechnungen und sonstige Unterlagen sollten sorgfältig aufbewahrt und beschädigte Gegenstände nicht voreilig entsorgt werden. 

Gleichzeitig sollten die geltenden Versicherungsbedingungen geprüft werden, da diese unter anderem Vorgaben zu Schadenmeldung, Schadensnachweis, Wiederherstellung, einzuhaltenden Fristen und den Voraussetzungen für die vollständige Versicherungsleistung enthalten können. 

Gerade bei größeren Schäden empfiehlt es sich daher, vor Beginn der endgültigen Sanierung zu prüfen, welche Vorgaben der Versicherungsvertrag für den konkreten Schadensfall enthält. 

Was ist eine Wiederherstellungsklausel?

Eine besondere Bedeutung können sogenannte Wiederherstellungsklauseln haben. Dabei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Versicherung zunächst nur einen bestimmten Betrag ersetzt, während eine weitergehende Entschädigung davon abhängig gemacht wird, dass der beschädigte Gebäudeteil tatsächlich wiederhergestellt wird.

Für Versicherungsnehmer stellt sich hierbei eine wichtige Frage:

Muss die Sanierung innerhalb der vorgesehenen Frist tatsächlich vollständig abgeschlossen sein oder reicht es aus, wenn die Wiederherstellung innerhalb der Frist verbindlich in die Wege geleitet wurde?

Mit genau dieser Frage hatte sich der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung 7 Ob 88/26f kürzlich zu beschäftigen.

OGH: Verbindlicher Sanierungsauftrag kann zur Wahrung der Wiederherstellungsfrist ausreichend sein

Im vom OGH entschiedenen Fall war ein Eigenheim beschädigt worden. Die Versicherungsbedingungen sahen eine dreijährige Frist für die Wiederherstellung vor.

Die ursprünglich geplante Sanierung konnte nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Der Versicherungsnehmer beauftragte daher ein anderes Unternehmen mit der Durchführung der Arbeiten.

Der entscheidende Punkt: Die verbindliche Beauftragung erfolgte noch innerhalb der vereinbarten Frist. Die tatsächliche Sanierung wurde jedoch erst später, und zwar nach Ablauf der vereinbarten Wiederherstellungsfrist, durchgeführt.

Die Versicherung vertrat zum Leidwesen des Versicherungsnehmers die Auffassung, dass die Frist versäumt worden sei, weil die Arbeiten innerhalb der Frist hätten abgeschlossen werden müssen.

Der OGH folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Entscheidend war nach der konkreten Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen nicht zwingend, dass die Wiederherstellung innerhalb der Frist bereits vollständig abgeschlossen sein musste, sondern es genügte, dass die Wiederherstellung innerhalb der Frist ausreichend gesichert war.

Eine verbindliche Beauftragung eines Sanierungsunternehmens stellte im konkreten Fall des OGH eine solche ausreichende Sicherung dar.

Wichtig ist allerdings: Daraus folgt nicht, dass ein beliebiges Angebot oder ein Kostenvoranschlag automatisch ausreicht. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist rechtlich etwas anderes als ein verbindlicher Sanierungsauftrag. Ob die Voraussetzungen für die Auszahlung der Versicherungsleistung erfüllt sind, hängt immer von den konkreten Versicherungsbedingungen und den Umständen des jeweiligen Schadenfalls ab.

Was bedeutet diese Entscheidung für Versicherungsnehmer?

Die Entscheidung zeigt vor allem, dass Versicherungsbedingungen nicht immer so verstanden werden können, wie es die Versicherung auf den ersten Blick behauptet.

Gerade bei Wiederherstellungsfristen kommt es auf den genauen Wortlaut der vereinbarten Versicherungsbedingungen und deren Auslegung an.

Für Versicherungsnehmer bedeutet das: Wenn eine Sanierung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist vollständig abgeschlossen werden kann, sollte nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass damit automatisch der Anspruch auf die Versicherungsleistung verloren geht.

Vielmehr sollte geprüft werden, welche Anforderungen die konkrete Wiederherstellungsklausel stellt und ob die Wiederherstellung innerhalb der Frist möglicherweise bereits ausreichend gesichert wurde.

Diese 7 Punkte sollten Sie im Schadensfall jedenfalls beachten

Nach einem größeren Schaden am Eigenheim empfiehlt es sich, zumindest nachstehende Maßnahmen zu beachten:

1. Schaden dokumentieren

Fotos und Videos können später von großer Bedeutung sein. Der Schaden sollte möglichst umfassend dokumentiert werden.

2. Versicherung unverzüglich verständigen

Der Schaden sollte entsprechend den Vorgaben des Versicherungsvertrages möglichst rasch gemeldet werden.

3. Weitere Schäden verhindern

Notwendige Sofortmaßnahmen sollten getroffen werden, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern. Belege und Rechnungen über diese Maßnahmen sollten jedenfalls aufbewahrt werden.

4. Versicherungsbedingungen prüfen

Vor allem bei größeren Schäden sollte geprüft werden, welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen der Versicherungsvertrag vorsieht.

5. Sanierung nicht unnötig hinauszögern

Wenn die Versicherung eine Sanierung verlangt oder eine Wiederherstellungsfrist läuft, sollte – in Abstimmung mit der Versicherung – rechtzeitig ein entsprechendes Unternehmen beauftragt werden.

6. Verbindliche Beauftragung dokumentieren

Wenn die endgültige Sanierung nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen werden kann, kann es entscheidend sein, ob die Wiederherstellung innerhalb dieser Frist zumindest verbindlich sichergestellt bzw. zugesichert wurde.

7. Kommunikation mit der Versicherung aufbewahren

E-Mails, Schreiben, Angebote, Freigaben, Beauftragungsbestätigungen, Gutachten und sonstige Unterlagen sollten vollständig aufbewahrt werden. Gerade wenn es später zu einer Auseinandersetzung mit der Versicherung kommt, kann die Dokumentation des gesamten Ablaufs entscheidend sein.

Was tun, wenn die Versicherung nicht oder nicht vollständig bezahlt?

Nicht jeder Schaden wird von der Versicherung automatisch in der vom Versicherungsnehmer erwarteten Höhe ersetzt.

Die Versicherung kann sich beispielsweise darauf berufen, dass ein bestimmter Schaden nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist, dass eine Obliegenheit verletzt wurde oder dass eine bestimmte Frist nicht eingehalten wurde.

Auch bei der Höhe des Schadens kann es unterschiedliche Auffassungen geben.

In solchen Fällen sollte man die Argumentation der Versicherung nicht vorschnell akzeptieren. Entscheidend ist, was tatsächlich im Versicherungsvertrag vereinbart wurde und ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Leistungsverweigerung vorliegen.

Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, den Schaden kürzt oder sich auf eine Obliegenheitsverletzung beruft, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Gerade bei größeren Schäden sollte die Entscheidung der Versicherung nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Bevor Sie daher eine endgültige Entscheidung fällen, sollten Sie die Versicherungsbedingungen und die Korrespondenz mit der Versicherung rechtlich prüfen zu lassen.

Was tun, wenn die Versicherung bereits bezahltes Geld zurückfordert?

Auch eine Rückforderung bereits bezahlter Versicherungsleistungen sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Die Versicherung muss nicht allein deshalb berechtigt sein, einen bereits bezahlten Betrag zurückzufordern, weil sie ihre ursprüngliche Einschätzung später geändert hat.

Entscheidend ist vielmehr, auf welcher rechtlichen Grundlage die Rückforderung erfolgt und ob die entsprechenden Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

Gerade bei größeren Beträgen sollte daher geprüft werden, weshalb die Versicherung die bereits geleistete Zahlung zurückfordert und ob diese Rückforderung rechtlich berechtigt ist.

Fazit

Ein Schaden am Eigenheim ist für die meisten Betroffenen bereits eine erhebliche Belastung. Umso wichtiger ist es, nach dem Schaden die richtigen Schritte zu setzen.

Der Schaden sollte rechtzeitig gemeldet, dokumentiert und die Versicherungsbedingungen geprüft werden. Besonders bei größeren Schäden ist es wichtig, Fristen und mögliche Voraussetzungen für die Versicherungsleistung im Auge zu behalten.

Die Entscheidung des OGH 7 Ob 88/26f zeigt außerdem, dass eine Wiederherstellungsfrist nicht zwingend bedeutet, dass die Sanierung innerhalb dieser Frist vollständig abgeschlossen sein muss. Bei Vorliegen der konkreten Voraussetzungen kann auch eine innerhalb der Frist ausreichend gesicherte Wiederherstellung (zB. rechtzeitige verbindliche Beauftragung) genügen.

Wenn Ihre Versicherung nach einem Schaden am Eigenheim die Leistung verweigert, kürzt oder bereits bezahlte Beträge zurückfordert, ist rasches Handeln geboten. 

Als auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüfe ich Ihren Versicherungsfall und unterstütze Sie dabei, Ihre Forderungen gegen die Versicherung geltend zu machen. 

Melden Sie sich gerne entweder telefonisch unter +43 1 20 80 811 oder via E-Mail an office@ra-brunsteiner.at zur Vereinbarung eines Besprechungstermins.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Schäden am Eigenheim

Was muss ich nach einem Schaden am Eigenheim tun?

Nach einem Schaden sollte dieser möglichst genau dokumentiert und der Versicherung entsprechend den Versicherungsbedingungen unverzüglich gemeldet werden. Außerdem sollten notwendige Maßnahmen getroffen werden, um weitere Schäden zu verhindern. Vor einer endgültigen Sanierung sollten insbesondere bei größeren Schäden die Versicherungsbedingungen und allfällige Fristen geprüft und eine mögliche Beauftragung vorab von der Versicherung genehmigt werden.

Muss die Versicherung den Schaden am Eigenheim vollständig bezahlen?

Nicht jeder Schaden wird automatisch vollständig ersetzt. Entscheidend sind der konkrete Versicherungsvertrag, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, der Umfang des Versicherungsschutzes und die konkreten Umstände des Schadens. Auch Selbstbehalte, Ausschlüsse oder Obliegenheiten können die Versicherungsleistung beeinflussen.

Was tun, wenn die Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise bezahlt?

Wenn die Versicherung die Leistung verweigert oder den Schaden niedriger bewertet, sollte die Begründung der Versicherung anhand des Versicherungsvertrags und der Versicherungsbedingungen geprüft werden. Gerade bei größeren Schäden sollte eine solche Entscheidung nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Wie lange habe ich Zeit, einen Schaden der Versicherung zu melden?

Eine einheitliche Frist für alle Versicherungen gibt es nicht. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Ein Schaden sollte daher grundsätzlich möglichst rasch und unter Einhaltung der vertraglichen Vorgaben gemeldet werden.

Was ist eine Wiederherstellungsklausel?

Eine Wiederherstellungsklausel kann vorsehen, dass die Versicherungsleistung – insbesondere eine über den Zeitwert hinausgehende Entschädigung – davon abhängig ist, dass das beschädigte Gebäude oder Gebäudeteile wiederhergestellt werden. Dabei können bestimmte Fristen einzuhalten sein.

Muss die Sanierung innerhalb der Wiederherstellungsfrist abgeschlossen sein?

Nicht unbedingt. Der OGH hat in seiner Entscheidung 7 Ob 88/26f klargestellt, dass unter den konkreten Umständen eine innerhalb der Frist erfolgte ausreichende Sicherung der Wiederherstellung genügen kann. Im entschiedenen Fall wurde noch innerhalb der Frist ein verbindlicher Sanierungsauftrag erteilt, während die tatsächliche Sanierung erst später erfolgte.

Reicht ein Kostenvoranschlag aus, um die Wiederherstellungsfrist einzuhalten?

Ein bloßer Kostenvoranschlag reicht nicht aus. Entscheidend kann sein, ob die Wiederherstellung innerhalb der vereinbarten Frist tatsächlich verbindlich beauftragt und damit ausreichend gesichert wurde. Ob dies im konkreten Fall genügt, hängt vom Versicherungsvertrag und den Umständen des jeweiligen Schadenfalls ab.

Was tun, wenn die Versicherung bereits bezahltes Geld zurückfordert?

Eine Rückforderung der Versicherung sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für die ursprüngliche Versicherungsleistung tatsächlich nicht vorgelegen haben und ob die Versicherung zur Rückforderung berechtigt ist. Gerade bei größeren Beträgen empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung.

Wann sollte ich wegen eines Versicherungsschadens einen Rechtsanwalt einschalten?

Eine rechtliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Versicherung die Leistung verweigert oder kürzt, sich auf eine Obliegenheitsverletzung beruft, eine Wiederherstellungsfrist problematisch ist oder bereits bezahlte Versicherungsleistungen zurückfordert. Gerade bei größeren Schäden empfiehlt es sich, nicht erst bis zu einer endgültigen Ablehnung zuzuwarten.

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Patrick Brunsteiner, LL.M. (WU)

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© 2026 Patrick Brunsteiner

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