Kostenloses Telefonat zur Grobeinschätzung Ihres Anliegens
Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Telefonat zur groben Einschätzung Ihres rechtlichen Anliegens an. Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen eines Telefonats ohne vorhergehende Prüfung der konkreten Unterlagen und gemeinsamer Erörterung des anspruchsbegründenden bzw. -vernichtenden Sachverhalts keine abschließende belastbare rechtliche Einschätzung abgegeben werden kann. Wichtig ist, Ihnen eine erste indikative rechtsanwaltliche Auskunft zu erteilen, damit Sie sich für die mögliche weitere Vorgehensweise zur Lösung Ihres rechtlichen Anliegens informiert entscheiden können.
Erstgespräch zur fundierten Prüfung Ihres Anliegens
Professionelle Rechtsberatung und Interessenvertretung erfordert eine fundierte Prüfung sämtlicher Unterlagen sowie die gemeinsame Erörterung des Sachverhalts – erst dann können die Chancen und Risiken Ihres rechtlichen Anliegens seriös eingeschätzt werden. Sie haben den Vorteil, dass Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken aufgeklärt werden.
Erstgespräche können jederzeit telefonisch unter +43 676 98 38 003 oder via E-Mail an office@ra-brunsteiner.at vereinbart und entweder vor Ort in der Kanzlei (Sterngasse 11/4, 1010 Wien) oder online (z.B. MS-Teams, Zoom, etc.) abgehalten werden.
Direktverrechnung mit Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen
Sofern Sie über eine Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung verfügen, erheben wir im Zuge des Erstgesprächs die relevanten Daten (Polizzennr. und Name des Versicherers). Nach abschließender Erörterung Ihres Anliegens stellen wir für Sie eine Deckungsanfrage an Ihre Versicherung und übermitteln die zur Prüfung der Versicherungsdeckung erforderlichen Unterlagen. Wird Kostendeckung für Ihr rechtliches Anliegen erteilt, werden die Leistungen primär direkt gegenüber Ihrer Versicherung abgerechnet.
Welche Abrechnungsmodelle stehen zur Verfügung?
Die Verrechnung der rechtsfreundlichen Leistungen wird vorab mit Ihnen individuell vereinbart und ermöglicht es uns die Honorarabrechnungen gemäß Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten. Regelmäßige Abrechnungen sorgen für Kostenklarheit und Transparenz.
Stundensatz
Bei der Abrechnung nach Stundensatz erfolgt die Leistungsverrechnung nach Zeitaufwand. Vor Beauftragung rechtsfreundlicher Dienste erhalten Sie eine Zeitaufwandsschätzung. In bestimmten Fällen kann zur Absicherung Ihres Kostenrisikos auch eine Obergrenze vereinbart werden.
Rechtsanwaltstarif
(RATG & AHK)
Die Verrechnung rechtsfreundlicher Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarif („RATG“) und den Allgemeinen Honorarkriterien („AHK“) steht alternativ zur Abrechnung nach Stundensatz zur Verfügung. Die einzelnen Leistungen können je nach Vereinbarung entweder nach Einzelleistung oder nach Einheitssatz verrechnet werden. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert ab.
Pauschalhonorar
Für bestimmte rechtsfreundliche Leistungen die regelmäßig einen ähnlichen Zeitaufwand mit sich bringen (zB. Immobilienkaufverträge, Beratungsgespräche, etc.) kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Ihr Kostenrisiko wird dadurch begrenzt.
Patrick Brunsteiner, LL.M. (WU)
Ihr Rechtsanwalt in 1010 Wien
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