Ihr Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ob unautorisierte Überweisungen, Verluste durch CFD-Broker und Online-Trading-Plattformen, Fehlberatung beim Wertpapierkauf oder Streitigkeiten rund um Kreditverträge: Im Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Privatpersonen und Unternehmen oft einem übermächtig wirkenden Gegner gegenüber – der Bank, dem Broker oder dem Finanzdienstleister.
Rechtsanwalt Patrick Brunsteiner, LL.M. (WU) verbindet fundierte rechtliche Expertise mit hoher bankfachlicher Kompetenz zu Anlageprodukten und vertritt Ihre Interessen durchsetzungsstark – außergerichtlich und, wenn nötig, auch konsequent und persönlich vor Gericht.
Unsere Schwerpunkte im Bank- und Kapitalmarktrecht:
- Zahlungsdienste & Banküberweisungen – Haftung von Banken bei Phishing und unautorisierten Zahlungen nach dem ZaDiG
- CFD-Broker & Online-Trading – Vertretung geschädigter Anleger gegenüber regulierten wie nicht regulierten Brokern
- Anleger- und Wertpapierrecht – Ansprüche aus Fehlberatung, Prospektmängeln oder mangelhafter Risikoaufklärung
- Kreditrecht – Prüfung von Konsum- und Unternehmenskrediten, Vertragsklauseln, Sicherheiten
- Kryptowährungen & Blockchain – Beratung bei Anlage-, Betrugs- und Rückabwicklungsfällen rund um digitale Vermögenswerte
- Wirtschaftsstrafrecht – Vertretung von Opfern bei Anlagebetrug, Cybercrime und Geldwäschereivorwürfen
Warum Mandanten auf die Kanzlei Brunsteiner setzen:
- Bankfachliche Expertise – neben der rechtlichen Prüfung verfügen wir über fundiertes Fachwissen zu Anlageprodukten, derivativen Finanzinstrumenten, Fonds, Aktien und Anleihen
- Persönliche Betreuung – Sie sprechen direkt mit Ihrem Anwalt, individuell abgestimmt auf Ihren Fall
- Klare Einschätzung – transparente und verständliche Aufklärung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, Chancen und Risiken, bevor Sie sich entscheiden
- Interdisziplinärer Blickwinkel – wo Bankrecht auf Strafrecht trifft (z.B. bei Anlagebetrug oder Krypto-Scams), decken wir beide Seiten aus einer Hand ab
- Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen – unser Ziel ist eine für Sie tragfähige und nachhaltige Lösung und kein Rechtsstreit um jeden Preis
Patrick Brunsteiner, LL. M. (WU)
Rechtsanwalt | Attorney at Law
A: 1010 Wien, Sterngasse 11/4
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nach dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) haften Banken unter bestimmten Voraussetzungen für unautorisierte Zahlungen, etwa nach Phishing-Angriffen. Wir prüfen rasch, ob ein Rückforderungsanspruch besteht, und setzen diesen konsequent gegenüber Ihrer Bank durch.
Banken und Vermögensberater sind gesetzlich verpflichtet, Sie anleger- und anlagegerecht aufzuklären, also über Chancen, Risiken und Eignung des Produkts für Ihre persönliche Situation. Wurden Sie unzureichend über Risiken informiert oder wurde Ihnen ein für Ihr Risikoprofil ungeeignetes Produkt empfohlen, können Schadenersatzansprüche bestehen.
Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen (Beratungsprotokoll, Risikoprofil, Produktinformationen, Kaufabrechnungen), ob eine Fehlberatung vorliegt und welche Ansprüche sich daraus ableiten lassen. Sollten Sie nicht alle Unterlagen zur Verfügung haben, können wir diese auch unmittelbar von Ihrer Bank anfordern.
Das hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um einen regulierten oder nicht regulierten Broker handelt:
- Bei unseriösen regulierten Brokern kommen Ansprüche wegen Fehlberatung oder Schutzgesetzverletzung in Betracht.
- Bei nicht regulierten Anbietern bleibt häufig nur der Weg über eine Strafanzeige samt Privatbeteiligtenanschluss.
Welche konkreten Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, klären wir in einem persönlichen Gespräch.
Wir unterstützen bei der Aufarbeitung des Sachverhalts samt Transaktionen, prüfen mögliche Ansprüche und begleiten Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige samt Privatbeteiligtenanschlusserklärung – mit dem Ziel, Vermögenswerte (sofern möglich) im Ermittlungsverfahren sicherstellen zu lassen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Nein. Oft lässt sich eine sachgerechte Lösung außergerichtlich erzielen, etwa durch Verhandlungen mit der Bank oder dem Broker.
Welche Strategie in Ihrem Fall sinnvoll erscheint, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Termin.
Weil rechtliche Probleme belastend sein können, ist uns eine rasche Terminvergabe wichtig. Rufen Sie uns an unter +43 1 20 80 811 oder schreiben Sie an office@ra-brunsteiner.at – wir melden uns zeitnah zurück.
Volle Kostentransparenz hat für uns oberste Priorität: Sie erfahren von Anfang an, welche Kosten und Risiken auf Sie zukommen, bevor Sie sich entscheiden.
Das Erstgespräch dient der konkreten Prüfung und Erörterung Ihres Anliegens sowie der Besprechung von Chancen und Risiken einer möglichen rechtsfreundlichen Interventionen. Die Kosten dafür betragen pauschal EUR 300,- (inkl. 20% USt). Im Gegenzug erhalten Sie eine umfassende und seriöse Rechtsberatung, die Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage hinsichtlich Ihrer weiteren Möglichkeiten bietet.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir im Anschluss an das Erstgespräch gerne auch eine Deckungsanfrage – die Kosten dafür sind in der Pauschale für das Erstgespräch inkludiert.
Weitere Details zu unseren Honorarmodellen finden Sie unter Kosten – oder fragen Sie direkt im Erstgespräch nach.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir im Anschluss an das Erstgespräch gerne eine Deckungsanfrage – die Kosten dafür sind in der Pauschale für das Erstgespräch inkludiert.
Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Sterngasse 11/4, 1010 Wien. Rechtsanwalt Patrick Brunsteiner vertritt Mandanten in ganz Österreich. Auch außerhalb Wiens sind wir für Sie erreichbar – telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz.
Sie haben Geld durch eine Bank, einen Broker oder im Zusammenhang mit Kryptowährungen verloren?
Warten Sie nicht, bis Fristen verstreichen oder Beweise verloren gehen. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und Rechtsanwalt Patrick Brunsteiner bespricht mit Ihnen persönlich, wie es weitergehen kann. Weil uns der persönliche Kontakt wichtig ist, verzichten wir bewusst auf ein Kontaktformular. Rufen Sie gerne an oder senden Sie eine kurze Email mit Ihren Kontaktdaten und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens.
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Patrick Brunsteiner, LL.M. (WU)
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