Ware in einem Lagerhaus, die noch verpackt ist

Mängelrüge nach § 377 UGB: Was Sie als Unternehmer bei Gewährleistungsfällen beachten müssen

Die Ware wird geliefert, eingelagert und die Rechnung bezahlt. Später stellt sich heraus, dass die Lieferung einen Mangel aufweist. Für Unternehmer ist dann besondere Vorsicht geboten, da bei unternehmensbezogenen Kaufgeschäften eine verspätete Mängelrüge dazu führen kann, dass Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verloren gehen können. Eine mangelhafte Lieferung kann für Unternehmen zur teuren Kostenfalle werden.